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Öffentliche Veranstaltungen

Die Durchführung von Konzerten, Theater- und Filmvorstellungen, Ausstellungen, Festen und andere Unterhaltungsveranstaltungen an einem öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Ort wird durch das Landesgesetz 13 vom 13.05.1992 (Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen), wie durch Landesgesetz Nr. 8 vom 14.07.2025 abgeändert, geregelt.

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